Ist Ihre Website barrierefrei?

Wir sind spezialisiert auf Tests der Barrierefreiheit!

Mit dem BITV-Test führen wir eine umfangreiche, zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit Ihrer Webpräsenz durch. 

Sind Ihre digitalen Angebote barrierefrei oder zumindest barrierearm? Ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, Ihre Inhalte einfacher aufzufinden, zu verstehen und zu nutzen? Die Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 vom 12.9.2011, zuletzt geändert im Februar 2022) ist ein anerkanntes Prüfverfahren.

Falls Ihre Website noch nicht auf Barrierefreiheit nach BITV/WCAG getestet wurde, können wir Ihnen helfen, dies nachzuholen. Das Ergebnis des Tests können Sie auf Ihrer Webseite als Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Falls Sie zur Prüfung verpflichtet sind, müssen Sie den Test durchführen lassen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Die Prüfung nach BITV muss nicht von Ihnen persönlich durchgeführt werden. Das Thema ist recht komplex, und die Prüfung ist nicht selten eine umfangreiche Aufgabe. Lagern Sie diese Tätigkeit aus! Wir haben die Expertise für eine gewissenhafte, vollständige und unabhängige BITV-Prüfung für Ihre Hochschule / Universität durchzuführen.

Überblick

BITV-Test als Dienstleistung

BITV/WCAG Prüfung durch Experten: Die Prüfung ist recht umfangreich und erfordert Spezialwissen, das unsere Experten seit über 25 Jahren anwenden.

 

Die Prüfung besteht aus 98 Prüfschritte und orientiert sich an den Kriterien der EU-Norm 301 549 sowie den WCAG-Empfehlungen. Sie sind thematisch untergliedert in Darstellung, Bedienung, Vollständigkeit und technische Umsetzung.

 

Wir liefern Ihnen das Prüfprotokoll und helfen bei der Erstellung der vorgegebenen und helfen bei der Erklärung zur Barrierefreiheit für Ihre Webseite.

 

Entscheiden Sie sich für eine externe Prüfung ihrer Webseite(n), die unabhängig vom Ersteller ist, und erhalten Sie eine reale Bewertung der Barrierefreiheit.

Clemens Molinari

Clemens Molinari

Ansprechperson für Campus BITV

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen

Es gibt eine online verfügbare BITV-Selbstbewertung. Das Prüfverfahren orientiert sich an den Kriterien der EU-Norm 301 549 sowie den WCAG-Empfehlungen und umfasst 98 Prüfschritte. Diese sind thematisch untergliedert in:

  • Alternative Darstellungen für Inhalte der Webseite
  • Alternative Bedienbarkeit der Webseite
  • Verständlichkeit der Inhalte
  • Technische Umsetzung

Für jede der 98 Fragestellungen wird eine Bewertung abgeben: „ja“, „eher erfüllt“, „teilweise erfüllt“, „eher nicht erfüllt“, „nein“ oder „nicht anwendbar“.

Zu beachten ist, dass hier nicht nur eine einzelne Seite ihrer Website geprüft wird, sondern der Text nach BITV sich über mehrere repräsentative Seiten erstrecken sollte. Ansonsten wird das Ergebnis verfälscht.

Ja! Die Prüfung nach BITV muss nicht von Ihnen persönlich durchgeführt werden. Oftmals hat man wenig Zeit und das Thema Barrierefreiheit von Webseiten ist nicht selten eine umfangreiche Aufgabe. Hier ist Expertenwissen für eine schnelle Einschätzung hilfreich. Lassen Sie sich helfen!

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein wichtiges Dokument, das angibt, inwieweit eine digitale Ressource (wie eine Website, eine mobile Anwendung oder ein anderes digitales Angebot) barrierefrei ist. Sie dient mehreren Zwecken:

  1. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer darüber, inwiefern die digitale Ressource den geltenden Standards oder Richtlinien für Barrierefreiheit entspricht.
  2. In der Europäischen Union müssen öffentliche Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen solche Erklärungen bereitstellen.
  3. Die Erstellung und Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit zeigt das Engagement einer Organisation oder eines Unternehmens für Barrierefreiheit und Inklusion. 
  4. Die Erklärung kann auch dazu dienen, identifizierte Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit zu dokumentieren und einen Zeitplan für deren Behebung anzugeben. 
  5. Häufig enthält eine Erklärung zur Barrierefreiheit auch Informationen darüber, wie Nutzer Feedback zur Barrierefreiheit der Ressource geben können. Dies ermöglicht es Organisationen, von den Erfahrungen der Nutzer zu lernen und Verbesserungen vorzunehmen.

Zusammenfassend ist die Erklärung zur Barrierefreiheit ein zentrales Element, um die Zugänglichkeit digitaler Angebote zu verbessern, über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu informieren und rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Jede Webseite ist unterschiedlich und deshalb ist auch der Test nach BITV individuell zu bewerten. Je unterschiedlich Ihre Seiten-Templates und Inhalte sind, desto mehr Seiten sollten getestet werden. Typischerweise werden ca. 8 unterschiedliche Seiten geprüft, beispielsweise:

  • Startseite
  • Übersichtsseite
  • 2 Inhaltsseiten mit unterschiedlichen Templates
  • Kontaktseite mit Kontaktformular
  • Seiten mit speziellen Elementen wie: Slider, Videos, Veranstaltungen, externen Daten, Formulare
  • Suche / Suchergebnisse

Stichprobenartig werden auch bis zu 5 PDF Dokumente auf Barrierefreiheit geprüft.

Bitte nennen Sie uns Ihre Webseite(n), damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

Mehr Informationen zu BITV 2.0: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/

Umfang der Dienstleistung

Details der BITV/WCAG-Prüfung

Umfangreiche Prüfung

Für Ihre Internetseite wird nach den Bedingungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 zuletzt aktualisiert im Februar 2022) überprüft. Der Test umfasst 98 Prüfschritte und bezieht die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Das Prüfverfahren orientiert sich an den Prüfschritten und Vorgaben der EU-Norm 301 549 sowie den WCAG-Empfehlungen.

Umfangreiche Prüfung

Wir testen: 

  • Alternative Darstellungen für Inhalte der Webseite
  • Alternative Bedienbarkeit der Webseite
  • Verständlichkeit der Inhalte
  • Technische Umsetzung

Für jede der 92 Fragestellungen wird eine Bewertung abgeben: 

  • Ja.
  • Eher erfüllt.
  • Teilweise erfüllt.
  • Eher nicht erfüllt.
  • Nein.
  • Nicht anwendbar.

 

Umfang der BITV Prüfung

Es darf nicht nur eine einzelne Seite geprüft wird, denn sonst würde das Ergebnis verfälscht. Es muss aber auch nicht Ihre komplette Webpräsenz getestet werden – der Aufwand wäre enorm. 

Der Test erfolgt in der Regel für ca. 8 Seiten Ihrer Webseite, z. B. Startseite, Übersichtsseite, Detailseite, Kontaktseite, Suche, Veranstaltungskalender, Formulare sowie für einzelne Stichproben.

Die Auswahl der Seiten erfolgt durch Academic Hero. Dabei kommt es darauf an, möglichst unterschiedliche Seiten für die Testung heranzuziehen. Untersucht werden typische Seiten-Templates, Seitenelemente und Funktionen. Gerne können Sie selbst Seiten vorschlagen.

Umfang der BITV Prüfung

Das Testergebnis wird in einem tabellarischen Prüfreport übermittelt. Darin enthalten sind die identifizierten Barrieren der Seiten sowie Empfehlungen für notwendige Optimierungsschritte.  
Der Prüfreport enthält im Detail:

  • Auskunft zum Prüfauftrag
  • Informationen zum Prüfverfahren
  • sämtliche Fundstellen, die teilweise oder komplett den BITV-Anforderungen (gemäß BIK BITV-Test) widersprechen
  • Fazit mit Zusammenfassung der Zugänglichkeit und Konformität der Seiten

Sie erhalten zudem eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ als Textvorschlag. Diesen Testat stellen Sie nach juristischer Prüfung auf Ihrer Internetseite ein und haben somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. 

Kontakt

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Clemens Molinari

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