Häufige Fragen zu Campus BITV

Es gibt eine online verfügbare BITV-Selbstbewertung. Das Prüfverfahren orientiert sich an den Kriterien der EU-Norm 301 549 sowie den WCAG-Empfehlungen und umfasst 98 Prüfschritte. Diese sind thematisch untergliedert in:

  • Alternative Darstellungen für Inhalte der Webseite
  • Alternative Bedienbarkeit der Webseite
  • Verständlichkeit der Inhalte
  • Technische Umsetzung

Für jede der 98 Fragestellungen wird eine Bewertung abgeben: „ja“, „eher erfüllt“, „teilweise erfüllt“, „eher nicht erfüllt“, „nein“ oder „nicht anwendbar“.

Zu beachten ist, dass hier nicht nur eine einzelne Seite ihrer Website geprüft wird, sondern der Text nach BITV sich über mehrere repräsentative Seiten erstrecken sollte. Ansonsten wird das Ergebnis verfälscht.

Ja! Die Prüfung nach BITV muss nicht von Ihnen persönlich durchgeführt werden. Oftmals hat man wenig Zeit und das Thema Barrierefreiheit von Webseiten ist nicht selten eine umfangreiche Aufgabe. Hier ist Expertenwissen für eine schnelle Einschätzung hilfreich. Lassen Sie sich helfen!

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein wichtiges Dokument, das angibt, inwieweit eine digitale Ressource (wie eine Website, eine mobile Anwendung oder ein anderes digitales Angebot) barrierefrei ist. Sie dient mehreren Zwecken:

  1. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer darüber, inwiefern die digitale Ressource den geltenden Standards oder Richtlinien für Barrierefreiheit entspricht.
  2. In der Europäischen Union müssen öffentliche Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen solche Erklärungen bereitstellen.
  3. Die Erstellung und Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit zeigt das Engagement einer Organisation oder eines Unternehmens für Barrierefreiheit und Inklusion. 
  4. Die Erklärung kann auch dazu dienen, identifizierte Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit zu dokumentieren und einen Zeitplan für deren Behebung anzugeben. 
  5. Häufig enthält eine Erklärung zur Barrierefreiheit auch Informationen darüber, wie Nutzer Feedback zur Barrierefreiheit der Ressource geben können. Dies ermöglicht es Organisationen, von den Erfahrungen der Nutzer zu lernen und Verbesserungen vorzunehmen.

Zusammenfassend ist die Erklärung zur Barrierefreiheit ein zentrales Element, um die Zugänglichkeit digitaler Angebote zu verbessern, über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu informieren und rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Jede Webseite ist unterschiedlich und deshalb ist auch der Test nach BITV individuell zu bewerten. Je unterschiedlich Ihre Seiten-Templates und Inhalte sind, desto mehr Seiten sollten getestet werden. Typischerweise werden ca. 8 unterschiedliche Seiten geprüft, beispielsweise:

  • Startseite
  • Übersichtsseite
  • 2 Inhaltsseiten mit unterschiedlichen Templates
  • Kontaktseite mit Kontaktformular
  • Seiten mit speziellen Elementen wie: Slider, Videos, Veranstaltungen, externen Daten, Formulare
  • Suche / Suchergebnisse

Stichprobenartig werden auch bis zu 5 PDF Dokumente auf Barrierefreiheit geprüft.

Bitte nennen Sie uns Ihre Webseite(n), damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

Mehr Informationen zu BITV 2.0: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/

Clemens Molinari

Clemens Molinari

Ansprechperson für Campus BITV

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Clemens Molinari

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Business Development

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